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Kommunikation - Vertiefung

Medien und Recht

Medien erfüllen eine wichtige Funktion. Sie hinterfragen, kritisieren, zeigen Missstände auf. Was aber, wenn diese Missstände bloss vermeintliche sind? Und welche Grenzen müssen Medien beachten?
  • Dauer

    1 Tag

    nächste Durchführungen: Di. 24.09.2024 09:15 bis 16:45

  • Abschluss

    Kursbestätigung

  • Zielgruppe

    Führungskräfte Kommunikation, Kommunikations­fachleute, Sprecher/innen & öffentliche Personen

  • Gruppe

    max. 16 Teilnehmende

    Sie lernen in einer kleinen und überschaubaren Gruppe.

  • Alle Angaben beziehen sich auf die nächste buchbare Durchführung.
  • Dauer

    1 Tag

    nächste Durchführungen: Di. 24.09.2024 09:15 bis 16:45

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    Kursbestätigung

  • Zielgruppe

    Führungskräfte Kommunikation, Kommunikations­fachleute, Sprecher/innen & öffentliche Personen

  • Gruppe

    max. 16 Teilnehmende

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  • Alle Angaben beziehen sich auf die nächste buchbare Durchführung.
  • 1 Tag
  • Kursbestätigung
  • Nächste Durchführung: 24.09.2024
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Die heutige Medienlandschaft ist gleichermassen dynamisch wie herausfordernd - für Medienkonsumenten und auch für jene, die von Medienberichten betroffen sind, also Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden. Journalist/innen suchen nach packenden Storys, sehen vermeintliche Missstände und meinen, kritikwürdige Verhaltensweisen zu erkennen. Die Storys müssen dann möglichst schnell publiziert werden, vielleicht sogar im Internet, zur Sicherung des Primeurs.

Auf der Gegenseite steht der Ruf von den Betroffenen auf dem Spiel. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das lässt sich auf die Schnelle und vor allem in genügender Klarheit oftmals gar nicht abschliessend bestimmen. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung, dem ökonomischen Interesse des Medienhauses, der Journalistin oder des Journalisten und dem Interesse des Betroffenen am Schutz der eigenen Person.

Hier setzt das Medienrecht an: Es gibt vor, welche Berichterstattung bzw. Kommunikation, erlaubt ist und welche nicht. Es setzt der Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit also gewisse Grenzen. Bloss, weil jemand etwas zu sagen hat, heisst das nicht, dass er das auch sagen darf. Nur weil sich die Öffentlichkeit möglicherweise für ein Thema interessiert, heisst das nicht, dass für die Berichterstattung auch ein öffentliches Interesse besteht.

Diese Fragen stehen im Zentrum des eintägigen Kurses, der im Rahmen des CAS Communications & Media Relations stattfindet. Der Tag ist auch als Einzelkurs, unabhängig vom CAS, buchbar. Er verschafft einen Überblick über die geltenden Regeln, anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis. 

Durchführungen
Beginn / Ende
Di. 24.09.2024 09:15 bis 16:45
Kursdauer
1 Tag
Termine
  • Medien und Recht, Di. 24.09.2024 09:15 bis 16:45
Ort
MAZ - Die Schweizer Journalistenschule, Murbacherstrasse 3, 6003 Luzern
Dozierende
  • Andreas Blattmann, Partner, Dr. iur. Rechtsanwalt, Quadra Rechtsanwälte AG, Linkedin
Max. Teilnehmende
16
Freie Plätze
Nur noch wenige Plätze verfügbar
Kursnummer
K125011
Administration und Auskünfte
Katja Abächerli, katja.abaecherli@maz.ch, +41 41 226 33 47
Tanja Maniglio Hofer, tanja.hofer@maz.ch, +41 41 226 33 82
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