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Kommunikation - Vertiefung

Medien und Recht

Medien erfüllen eine wichtige Funktion. Sie hinterfragen, kritisieren, zeigen Missstände auf. Was aber, wenn diese Missstände bloss vermeintliche sind? Und welche Grenzen müssen Medien beachten?
  • Durchführung

    Die nächste Durchführung ist aktuell in Planung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienleitung oder die Administration.

  • Abschluss

    Kursbestätigung

  • Zielgruppe

    Führungskräfte Kommunikation, Kommunikations­fachleute, Sprecher/innen & öffentliche Personen

  • Alle Angaben beziehen sich auf die nächste buchbare Durchführung.
  • Durchführung

    Die nächste Durchführung ist aktuell in Planung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienleitung oder die Administration.

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    Kursbestätigung

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    Führungskräfte Kommunikation, Kommunikations­fachleute, Sprecher/innen & öffentliche Personen

  • Alle Angaben beziehen sich auf die nächste buchbare Durchführung.
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Die heutige Medienlandschaft ist gleichermassen dynamisch wie herausfordernd - für Medienkonsumenten und auch für jene, die von Medienberichten betroffen sind, also Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden. Journalist/innen suchen nach packenden Storys, sehen vermeintliche Missstände und meinen, kritikwürdige Verhaltensweisen zu erkennen. Die Storys müssen dann möglichst schnell publiziert werden, vielleicht sogar im Internet, zur Sicherung des Primeurs.

Auf der Gegenseite steht der Ruf von den Betroffenen auf dem Spiel. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das lässt sich auf die Schnelle und vor allem in genügender Klarheit oftmals gar nicht abschliessend bestimmen. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung, dem ökonomischen Interesse des Medienhauses, der Journalistin oder des Journalisten und dem Interesse des Betroffenen am Schutz der eigenen Person.

Hier setzt das Medienrecht an: Es gibt vor, welche Berichterstattung bzw. Kommunikation, erlaubt ist und welche nicht. Es setzt der Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit also gewisse Grenzen. Bloss, weil jemand etwas zu sagen hat, heisst das nicht, dass er das auch sagen darf. Nur weil sich die Öffentlichkeit möglicherweise für ein Thema interessiert, heisst das nicht, dass für die Berichterstattung auch ein öffentliches Interesse besteht.

Diese Fragen stehen im Zentrum des eintägigen Kurses, der im Rahmen des CAS Communications & Media Relations stattfindet. Der Tag ist auch als Einzelkurs, unabhängig vom CAS, buchbar. Er verschafft einen Überblick über die geltenden Regeln, anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis. 

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